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Die private Krankenversicherung (PKV) hat völlig andere Kriterien bei der Bemessung der Beiträge als die gesetzlichen Kassen (GKV).
Wenn Sie privat krankenversichert sind, berechnen sich die monatlichen Beiträge für die PKV nach:
Diese stellen Sie sich entweder selbst zusammen. Oder Sie wählen einen Tarif mit vorgegebenen Werten. Zumindest bieten einige Versicherungen solche Versicherungs-Pakete an. Die bessere Kalkulierbarkeit solcher Pakete gibt der Versicherer in Form günstiger Tarife an den Versicherten zurück. Diese Tarife sind für Berufseinsteiger oder Menschen mit geringem Gesundheitsrisiko gedacht: Dann, wenn die monatliche Beitrags-Ersparnis wichtiger ist als ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung.
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Damit ist das Alter bei Vertragsbeginn gemeint. Je jünger die zu versichernde Person, desto niedriger die Beiträge.
Frauen zahlen höhere Beiträge als Männer, da ihre medizinische Versorgung umfangreicher ist. Dazu tragen gesetzliche Regelungen und Vorsorgeuntersuchungen bei. Aber auch der Umstand, dass Männer generell seltener zum Arzt gehen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse spielt das Einkommen für die Beiträge in der PKV keine Rolle (für die Eintrittsmöglichkeiten bei Nichtselbstständigen aber schon).
Kinder und nicht berufstätige Ehepartner müssen in der privaten Kasse extra versichert werden. Denn die Familienversicherung gibt es nur in der GKV. Die private Krankenversicherung für Familien ist folglich immer teurer als für Einzelpersonen.
Die GKV basiert auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft der Versicherten. Jeder kann versichert werden, alle zahlen den gleichen Prozentsatz von 15,5 Prozent ab 2009. Ob Sie genug für Ihr Geld bekommen, ist durch die Masse der zu gleichen Bedingungen Versicherten gar nicht ermittelbar.
Die PKV funktioniert anders. Die Beiträge bestimmen sich durch die selbst gewählten Leistungen, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Wenn Sie also den Wechsel in die PKV erwägen, informieren Sie sich unbedingt, ob Beitragsrückzahlung vorgesehen ist. In einem Jahr, in dem Sie keine Arztrechnung einreichen, können Sie mehrere Beiträge zurückbekommen. Wieviele Montatsbeiträge das sind, entscheidet sich jeweils am Jahresende.
Die PKV ist offen für alle Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Das sind zum Beispiel: