Haftpflichtversicherung - private Vorsorge gegen Schäden

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn von ihm Schadenersatz gefordert wird.

Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn

  • der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat bzw.
  • sich gefahrerhöhend verhalten hat und dadurch
  • einem Dritten Schaden zugefügt hat.
  • Darüber hinaus gewährt die Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz bei unberechtigten Ansprüchen.

Haftpflicht: private SchadensabsicherungDie Haftpflichtversicherung als private Absicherung ist freiwillig. Anders in Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält - zum Beispiel für Kraftfahrzeuge, Schusswaffen: Dort sind Haftpflichtversicherungen zwingend. Aber auch für Hundehalter oder Mediziner bestehen Risiken, die durch eine Haftpflicht (privat und freiwillig)  kontrollierbar werden.

Arten der Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist die am weitesten verbreitete Art der Haftpflichtversicherung - aber nicht die einzige. Im folgenden ein Überblick wichtiger Versicherungsbereiche der allgemeinen Haftpflicht:

  • Haftpflichtversicherung für private Kunden
    • Privathaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Haftpflicht-Risiken als Privatperson aus den Situationen des täglichen Lebens, insbesondere nach § 823 BGB
    • Tierhalterhaftpflichtversicherung (siehe unten)
    • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht  im Bereich von Häusern, Grund und Boden
    • Gewässerschadenhaftpflicht
  • verschiedene Berufshaftpflichtversicherungen
  • Vereinshaftpflicht
  • Haftpflicht für Unternehmen, die so genannte D&O Versicherung

Was deckt die Haftpflichtversicherung für Privatleute nicht ab?

Typischerweise sind Risiken ausgenommen, für die es eine spezielle Haftpflichtversicherung gibt. Einzelheiten entehmen Sie den AGB und Vertragsentwürfen Ihres Versicherers. Grundsätzlich ausgeschlossen sind:

  • vorsätzliche Schäden - grobe Fahrlässigkeit ist aber grundsätzlich versichert
  • Schäden im Zustand der Deliktsunfähigkeit
  • Ansprüche zwischen Familienangehörigen im gleichen Haushalt
  • Ansprüche zwischen Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben
  • Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer einvernehmlich mietet, leiht, pachtet oder auf ähnlicher Grundlage nutzt

Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) finden Sie auf der Homepage des GDV, § 4 AHB.

Dauer des Versicherungsverhältnisses

  • Die Haftpflichtversicherung wird auf ein oder mehrere Jahre abgeschlossen. Sie verlängert sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
  • Unabhängig davon kann der Vertrag von beiden Seiten nach einem Schadenfall gekündigt werden
  • Bei Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Kosten und Nutzen

Die Haftpflichtversicherung im privaten Bereich schützt vor schuldhaft verursachten Schäden. Ohne Versicherungsschutz muss der Schadensverursacher mit seinem gesamten Vermögen und bis zu 30 Jahre im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit eintreten.

Die Privathaftpflicht schützt zunächst den Versicherten vor Ansprüchen Geschädigter. Auf der anderen Seite sichert sie die berechtigten Ansprüche eines Geschädigten, auch wenn der Verursacher zum Beispiel insolvent ist.

Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen

Welche Unterschiede berücksichtigt die Haftpflichtversicherung? Private Haushalte werden unterschieden nach Familienhaftpflicht und "Paaren ohne Trauschein" , sowie Single-Haushalten mit oder ohne Kinder. Außerdem spielt das Alter des Versicherten eine Rolle beim Tarif. Die Prämien für die Haftpflichtversicherung (privat) sind jedoch immer - vergleichsweise - günstig.

Achten Sie bei Ihrer Wahl auch auf die angebotenen Deckungserweiterungen. Sie entscheiden, was Sie benötigen. Zwei Erweiterungen sind besonders wichtig:

  1. Forderungsausfalldeckung
  2. "Mitversicherung deliktunfähige Kinder" (sofern Sie Kinder haben und diese im selben Haushalt leben)