Kosten: Krankenhaus Wahlleistung - wer zahlt wofür?

Die ärztliche Versorgung ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Wer zahlt wann was? Wo müssen Sie aufpassen? Was steht Ihnen zu? ... usw. Auch im Krankenhaus unterscheiden sich die Wahlleistungs-Tarife stark von den Modi für GKV Versicherte.

Alltag im Krankenhaus: Behandlung

Was sind allgemeine Krankenhaus - Leistungen?

  • Alle für die Krankheit notwendigen Behandlungen, die das Krankenhaus erbringen kann (§ 2 KHEntgG). Sie hängen von der Ausstattung der Klinik ab.
  • Gehören Chefarztbehandlung und Einbettzimmer dazu? Manchmal ja. Und zwar dann, wenn sie medizinisch notwendig sind.
  • Diese Leistungen werden meist mit einer Pauschale pro Fall vergütet. Die Pauschalen sind nicht zeitlich bestimmt, sondern nach Art der Krankheit.
  • Die Leistungs-Entgelte genehmigt der Staat. Sie sind für alle Patienten gleich hoch - egal, wie oder ob jemand (nicht) versichert ist. - Das gilt nur für zugelassene Krankenhäuser.
  • Es gibt auch nicht zugelassene Krankenhäuser. Diese dürfen gesetzlich Versicherte nicht behandeln.

Wahlleistung: Chefarzt inklusive oder nicht?

Die Frage stellt sich: Wann ist die Behandlung durch den Chefarzt medizinisch notwendig? Klären Sie das mit dem überweisenden Arzt bzw. Ihrer Krankenkasse. Unabhängig davon können Sie den Chefarzt mit der Klink vereinbaren. Denn sicher sind einige Behandlungen so wichtig, dass Sie sie nur dem Chefarzt anvertrauen wollen.

Zum Beispiel Herr Schneider, pflichtversicherter 41jähriger Mitarbeiter im Supportbereich eines Internetproviders.

Dann stand nach einigen Verletzungen und weil er es lange verschleppt hatte, eine Knieoperation an. Nichts Schweres für einen Chirurgen. Aber wenn doch etwas schief ginge?, überlegte Schneider und erkundigte sich nach der Chefarztbehandlung. Anträge, Voruntersuchung, Papierkram. ... Da er in seiner Freizeit passionierter Volleyballspieler ist, war die Aussicht, das u.U. aufgeben zu müssen, unzumutbar. Nicht, weil er zuviel Geld hat. Sondern, weil die zwei Abende die Woche in der Halle und im Sportclub durch nichts zu ersetzen wären. Also regelte Schneider mit der Klinik die bestmögliche Behandlung und stellte sich auf eine Zuzahlung von einigen hundert Euro ein. - Dass letztlich die Kasse die medizinische Notwendigkeit akzeptierte, freute Herrn Schneider natürlich. Nur auch im anderen Fall wäre für ihn die Behandlungsmethode klar gewesen.

Zusammenfassung

  • Sie können als Patient viele Leistungen nach Wunsch mit dem Krankenhaus vereinbaren.
  • Tun Sie das immer schriftlich! Andere Zusagen haben keinen Gehalt.
  • Sie bekommen Chefarzt-Behandlung, wenn Sie das wollen. Eventuell müssen Sie die selbst bezahlen. Meist wird die Regelung auf den Stellvertreter des Chefarztes ausgeweitet.
  • Als Versicherter der GKV können Sie zusätzlich privat für diesen Fall versichern.
  • Für Beamte gelten gesonderte Regelungen. Ihr Ansprechpartner ist die Beihilfestelle.

Wie der Chefarzt dann vergütet wird, ist nochmal ein komplexes Thema für sich. Kümmern Sie sich darum, wenn die Frage akut wird. Dann kommen Gebührenordnung und Leistungskatalog für Ärzte auf Sie zu. ... Hier würde es den Rahmen sprengen.