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Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und ins Krankenhaus müssen, sieht das in der Regel so aus: Sie werden in Mehrbettzimmern untergebracht und die Behandlung übernimmt der jeweils diensthabende Arzt.
Durch eine private Zusatzversicherung können Sie sowohl die Klinik als auch die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer selbst wählen. Und schon gehören Sorgen mit schnarchenden Bettnachbarn der Vergangenheit an.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung haben Sie außerdem Anspruch darauf, vom Chefarzt behandelt zu werden. Das bedeutet: alle Untersuchungen, die Operationen und auch Visiten führt der Chefarzt aus. Sie müssen nicht dem Zivi ihr Herz ausschütten und hoffen, dass er Fragen bei der Dienstübergabe korrekt weitergibt. Sondern Sie sind direkt an der Quelle.
Ein weiterer Vorteil: Sie können das Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden, frei wählen. Schließlich ist es doch ein kleiner Unterschied, ob das Krankenhaus so oder so aussieht.
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| Modernes Krankenhaus oder ... | ... ein einfaches Krankenhaus? |
Man unterscheidet zwischen Wahlleistungs- und Restkostentarifen: Bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit Wahlleistungstarif werden nur der Zuschlag für das Zwei- oder Einbettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen.
Sucht ein Patient aus bestimmten Gründen nicht das nächstgelegene Krankenhaus bzw. das Krankenhaus, in das er überwiesen wurde, auf, sondern lässt sich in ein weiter entferntes Krankenhaus mit höheren Tagespflegesätzen einweisen, so werden die daraus resultierenden höheren Kosten jedoch von der privaten Zusatzversicherung nicht übernommen.
Die Differenz zwischen den Tagespflegesätzen der beiden Krankenhäuser müssen Sie als Patient selbst zahlen. Denn auch die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht dafür auf.
Haben Sie die Krankenhauszusatzversicherung mit Restkostentarif, sieht's anders aus: Dann wird auch der erhöhte Tagespflegesatz z.B. einer Uni-Klinik übernommen. Die beiden Modelle im Vergleich:
| Restkostentarif | Wahlleistungstarif |
| - Alle Kosten werden voll erstattet. - Die gesetzliche Kasse geht in Vorleistung. |
- Die Chefarztbehandlung wird erstattet. |
Wollen Sie - obwohl Sie privat versichert sind - nur die Leistungen der gesetzlichen Kassen in Anspruch nehmen? Das heißt, Sie sind mit einem Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Stationsarzt zufrieden? Dann erhalten Sie als Ausgleich ein Tagegeld. Dieses Tagegeld wird zusätzlich zu einem bestehenden Krankenhaus-Tagegeld gezahlt.
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vor 1 Jahr 6 Tage