Krankenhausfinanzierung - alle Kosten im Überblick

Krankenhausfinanzierung - Behandlung geht vorDieser Tabelle können Sie eigene Kosten und Erstattung entnehmen. Ob und in welchem Modus diese für Sie wichtig werden, richtet sich nach Art Ihrer Versicherung.

Die Kosten und evtl. Rückzahlung sind in die vier möglichen Fälle unterschieden. Sie sind

  • entweder gesetzlich versichert,
  • mit oder ohne privatem Zusatz,
  • Sie sind privat versichert
  • oder sind Beamter.

Teils sind die Unterschiede in den Tarifen und angebotenen Leistungen erheblich. Verschaffen Sie sich den Überblick durch die folgende Tabelle, die die Finanzierung für diese 4 Fälle unterscheidet:

Wer? Versicherte in der GKV Gesetzlich Versicherte mit privater Zusatz - Versicherung
allg. Krankenhaus -  Leistungen Patienten zahlen nichts zu und müssen nichts regeln. Ihre Krankenkasse zahlt direkt an das Krankenhaus. Patienten zahlen nichts. Wieder zahlt Ihre Krankenkasse direkt an das Krankenhaus.
Was wird zugezahlt? Sie als Patient zahlen an das Krankenhaus. Die Klinik leitet den Betrag an die Kasse weiter. Sie als Patient zahlen an das Krankenhaus. Die Klinik leitet den Betrag an die Kasse weiter.
Wahlleistung Chefarzt Diese Leistungen zahlen Sie als Patient selbst. In diesem Falle zahlen Sie als Patient zunächst selbst. Ihre Zusatzversicherung erstattet Ihre Auslagen.
Wahlleistung Zimmer Diese Leistungen zahlen Sie als Patient selbst. In diesem Falle zahlen Sie als Patient zunächst selbst. Ihre Zusatzversicherung erstattet Ihre Auslagen.

 Krankenhausfinanzierung, Tabbelle 1: GKV Versicherte ohne/ mit Zusatzversicherung

 Wer?  Privat Versicherte  Beamte
allg. Krankenhaus -  Leistungen Sie als Patient zahlen selbst. Ihre Privatversicherung erstattet evtl. Beträge - je nach Vertrag. Sie als Patient zahlen entstehende Kosten selbst. Die Beihilfe und ggfs. Privatversicherung erstatten anteilig.
Was wird zugezahlt? Zuzahlungen gibt es hier nicht. Beihilfe verrechnet die Zuzahlung mit evtl. Erstattung.
Wahlleistung Chefarzt Sie als Patient zahlen selbst. Ihre Privatversicherung erstattet evtl. Beträge - je nach Vertrag. Sie zahlen selbst, Beihilfe erstattet anteilig. Dabei wird die Eigenbeteiligung abgezogen. Falls privatversichert, erstattet die  Versicherung anteilig.
Wahlleistung Zimmer Sie als Patient zahlen selbst. Ihre Privatversicherung erstattet evtl. Beträge - je nach Vertrag. Sie zahlen selbst, Beihilfe erstattet anteilig. Dabei wird die Eigenbeteiligung abgezogen. Falls privatversichert, erstattet die  Versicherung anteilig.

Krankenhausfinanzierung, Tabbelle 2: Privat Versicherte und Beamte

Das Kostenerstattungsprinzip in der PKV

Kostenerstattungsprinzip bedeutet folgendes:

  • Als Patient bezahlen Sie die Rechnung des Krankenhauses. Sie bekommen danach den entsprechenden Betrag (je nach Police und Behandlung) von Ihrer Krankenversicherung erstattet.
  • Sind Sie privat versichert, verzichten Krankenhäuser oft auf die direkte Zahlung. Sie als Patient müssen kein Bares auf den Tisch legen - die Klinik holt sich das Geld von Ihrer Versicherung.