Krankentagegeld-Versicherung

Krankentagegeld - was Sie wissen müssen: Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls.

Eine Krankentagegeldversicherung kann also nur abschließen, wer auch ein Arbeitseinkommen hat. Außerdem darf er sich auch nur maximal in der Höhe seines tatsächlichen Einkommmensausfalls absichern.

Tagegeld für Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt. Und danach? Wenn sie länger als sechs Wochen krank sind, erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ein Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.

BauarbeiterDas Krankengeld der gesetzlichen KV darf höchstens 70 Prozent des Brutto- und 90 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Dadurch liegt es im Endeffekt bei durchschnittlich etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens.

Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2006: 3.562,50 Euro mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger. Denn erst wird aus dem faktischen Bruttoeinkommen normiert ein fiktives Nettoeinkommen berechnet. Aus dem wird mit der 70/ 90 Regel das Tagegeld ermittelt.

Warum Krankentagegeld-Zusatzversicherung?

Durch diese Rahmenvorgabe in der Berechnung des Krankengeldes besteht zwischen tatsächlichem Einkommen und Krankengeld eine Lücke. Die fällt umso höher aus, wenn der Versicherte freiwilliges Mitglied der Krankenkasse ist und sein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Um diese Lücke zu füllen, können Sie eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung abschließen.

Achtung Höchstgrenzen!

Für jeden Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Summe. Gesetzliches Krankengeld plus Krankentagegeld dürfen das monatliche Nettoverdienst plus Sozialversicherungsabgaben für die gesetzliche RV nicht übersteigen.

Krankentagegeld kann - und wird oft - zeitlich anders gerechnet werden als die gesetzliche Krankengeldzahlung. So kann der Versicherte das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten, das private Krankentagegeld hingegen erst bspw. ab dem 61. Tag. Eine Auszahlung des Krankentagegeldes ist ausgeschlossen, solange ein Arbeitnehmer noch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhält.

Tagegeld für Selbständige und Freiberufler

Arbeitnehmer haben das Krankengeld zwangsläufig bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das ist einfach, aber auch unflexibel und wie jede Pauschallösung oft genug nachteilig für Sie. Im Gegensatz dazu können Selbständige wählen, ob sie den Fall der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich

  • durch ein gesetzliches Krankengeld
  • durch eine private Krankentagegeldversicherung
  • oder aber gar nicht

absichern wollen.