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Ob die Arbeitslosenversicherung eine "normale" Versicherung ist, ist umstritten. Zunächst aber ein Überblick zu den Änderungen ab 2009.
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| Nichts anbrennen lassen - das Motto der Arbeitslosenversicherung? |
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sank ab 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozent. Die Senkung gilt bis zum 30. Juni 2010. Danach soll der Satz auf 3 Prozent angehoben werden.
Bemessungsgrenzen: Die Bemessungsgrenze für Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde ebenfalls zum 1.1. hochgesetzt: von 4.500 auf 4.550 Euro brutto (Ost) bzw. von 5.300 auf 5.400 Euro brutto (West).
Die Arbeitslosenversicherung hat den Zweck, Erwerbslosen während ihrer Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern. Es muss jeder Arbeitnehmer einzahlen - die versicherte Leistung erhält er allerdings nur für höchstens ein Jahr. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Pflichtversichert sind
Selbständige, Pflegepersonen und Expatriierte im Nicht-EU Ausland können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Die Versicherungsleistungen richten sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
(diese Liste ist eine Auswahl, nicht das vollständige Leistungsspektrum)
Die Arbeitslosenversicherung wird von manchen durchaus kritisch bewertet. Sie sei - wie auch die anderen Sozialversicherungen - keine Versicherung im engeren Sinn. "Im Gegensatz zu einem freiwilligen Versicherungsvertrag zwinge der Gesetzgeber jeden abhängig Beschäftigten zur Einzahlung und gewähre Leistungen nur nach Kassenlage und politischer Entscheidung."
Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger erklärt die schwierige finanzielle Situation der Sozialversicherungen aus dem Missverhältnis von Beiträgen und Leistungen. Zum Beispiel ist die Arbeitslosenversicherung durch versicherungsfremde Leistungen wie Umschulungen und Arbeitsförderungsmaßnahmen belastet. Diese Kosten fehlen bei der eigentlichen Aufgabe, der Zahlung eines Einkommensersatzes bei Arbeitslosigkeit. Durch den Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird die Lage in Zukunft noch angespannter.
Außerdem stellten "Hans H. Glismann und Klaus Schrader vom Kieler Institut für Weltwirtschaft [] fest, dass die staatliche Arbeitslosenversicherung nicht der erfolgreichen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit diene und den Arbeitnehmer nicht zum Erhalt seines Arbeitsplatzes motiviere." (Quelle)
Zur Arbeitslosenversicherung haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer keine Alternative - der Nutzen für Sie im Versicherungsfall ist allerdings schwer bestimmbar. Wiegen Arbeitslosengeld und die anderen Leistungen wirklich die Folgen der Arbeitslosigkeit auf?
Linktipp: Leistungen und Ansprüche bei längerer Erwerbslosigkeit (ALG II/ Hartz IV)