Fallbeispiel Krankenversicherung

Mein Bekannter Martin L. hat 38 Jahre im Kugellagerwerk gearbeitet, Schichtbetrieb. Krankheit kannte er nicht, selbst mit 40 Grad Fieber ließ er sich nur widerwillig zwei Tage krank schreiben. ...

Arbeit im StahlwerkUnd das, berichtete er stolz, kam in all den Jahren nur zweimal vor. Dann wurde er '95 entlassen und war mit 54 Jahren, wie das so heißt, nicht mehr vermittelbar. Bald darauf war er immer öfter krank.

Dann bei einer Routine-Untersuchung die erschütternde Diagnose: Kehlkopfkrebs. Und das zeigte sich erst beim dritten konsultierten Arzt, nachdem die ersten beiden nur etwas gegen Erkältung verschrieben hatten. Aber es war Sommer und die "Erkältung" ging nicht weg ... Wie es weiter ging? Diese Diagnose hieß Chemotherapie, Bestrahlung und nicht mehr rauchen. Wochenlang im Krankenhaus. Und nach der Tortur standen die Chancen nicht mal fifty-fifty. Ich erspare Ihnen die weiteren Details. - Letztlich, wenn auch mit einigen Einschränkungen, ging es doch weiter.

Wie es auch anders geht

Keine Absicherung und kein Arzt kann Gesundheit bis ins Alter garantieren. Da sollte man sich keine Illusion machen. Dennoch - es geht anders.

Viele Menschen werden alt und bleiben gesund. So lernen wir und hoffen wir. Stimmt ja auch im wesentlichen. Nur erklärt es nicht die täglich gefüllten Arztpraxen. Wer sitzt da? Genau, überwiegend ältere Menschen.

Wir sollten uns darum einfach klar machen: Jederzeit kann das Risiko eintreten, nicht nur krank, sondern sogar zum Pflegefall zu werden – im Alter ebenso wie in jungen Jahren.

Seit 1995 ist die Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit zur Pflicht geworden.

Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“

Dem gemäß schließen die privat Krankenversicherten die Pflegeversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Wer in der gesetzlichen KV ist, erhält auch die Pflegeversicherung  dort.

Zu beachten bei der Pflegezusatzversicherung

  • Im ersten halben Jahr nach Beginn der Versicherungspflicht können Sie die Pflegeversicherung auch bei einem anderen Versicherer abschließen.
  • Die Leistungen sind bei allen privaten Krankenversicherungen gleich und die Höchstbeiträge gleichermaßen begrenzt.
  • Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht auch für Beamte und vergleichbare Personen,
  • Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht auch für Personen, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind (z.B. Soldaten, Polizeibeamte). Sie müssen eine anteilige  Versicherung abschließen.
  • Nicht versicherbar in der privaten Pflege sind Personen,
    • die sich auf nicht absehbare Zeit in stationärer Pflege befinden
    • nach einem Arbeits- oder Dienstunfall pflegebedürftig sind und bereits entsprechende Leistungen erhalten
  • Der Versicherungsschutz für Familienangehörige muss stets sichergestellt sein.