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Grundsätzlich kann sich nur ein bestimmter Personenkreis in Deutschland privat krankenversichern lassen. Hierzu zählen Studenten und Beamte ebenso wie freiberuflich und selbständig tätige Personen. Dasselbe gilt zudem für Arbeitnehmer, deren Jahresentgelt die jeweils gültige Pflichtversicherungsgrenze überschreiten konnte. Die Höhe dieser Grenze wird jährlich neu vom Gesetzgeber bestimmt und liegt im Jahr 2011 bei exakt 49.500 Euro jährlich.

Keine Angst vorm Arztbesuch ... auch eine Frage des Tarifs
Mittlerweile muss dieser Betrag nicht mehr über einen Zeitraum von drei Jahren, sondern nur mehr ein Jahr nachgewiesen werden. Dies bedeutet für Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, eine deutliche Erleichterung.
Viele Personen, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, mussten zu Beginn des Jahres 2011 Beitragsanpassungen ihres Trägers feststellen. Dies muss jedoch kein Versicherter hinnehmen, sondern kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem Versicherungsträger wechseln, der günstigere Tarife anbieten kann.
(Für den KV Wechsel aufgrund der Tarifänderung per 1.1. ist es jetzt, Ende Februar 2011, aber schon zu spät. Wenn Sie die Frist verpasst haben: bereiten Sie jetzt den Wechsel zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres vor.)
Oftmals werben viele Versicherungsträger im Rahmen der privaten Krankenversicherung mit dem Slogan: "Mit einer privaten Krankenversicherung zum Patienten erster Klasse werden." Dies lässt sich unter anderem auf die Tatsache zurückführen, dass der Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung breiter gefächert ist als der einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Behandlung durch den Chefarzt und eine Unterbringung in einem Einzelzimmer bei stationären Aufenthalten sind nur zwei Aspekte des Leistungsumfangs einer privaten Krankenversicherung.
Im Allgemeinen zeichnet sich eine private Krankenversicherung 2011 durch eine einkommensunabhängige Beitragserhebung aus. Dies bedeutet im Klartext, dass es für die Höhe der Versicherungsprämien keine Rolle spielt, wie hoch der Verdienst des Versicherungsnehmers ist. Grundlage für die Bemessung der Beiträge ist hingegen der allgemeine Gesundheitszustand des Versicherten, der bei Versicherungsbeginn durch einen Gesundheitsfragebogen ermittelt wird. Hierbei gilt generell: Je gesünder und jünger der Versicherte ist, umso günstiger werden die Versicherungsprämien ausfallen. Insbesondere Gutverdiener können durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung bares Geld einsparen.
Generell lässt sich der Versicherungsschutz im Rahmen einer privaten Krankenversicherung an die individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse des Versicherungsnehmers anpassen. Hierdurch kann der Einzelne gezielten Einfluss auf den Leistungsumfang und damit auch auf die Höhe der Versicherungsbeiträge ausüben.
weiterlesen: die Änderungen in der Krankvenversicherung 2011