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Die Reisekrankenversicherung kann einzeln abgeschlossen werden. Oder sie ist Teil der umfangreicheren Auslandskrankenversicherung.
Eigentlich genügt die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) als Anspruchsbescheinigung gegenüber dem Behandler. Wenn Sie im EU Ausland
ist die Behandlung eigentlich wie in Deutschland. Eigentlich. Es kommt aber (auch innerhalb der EU) oft vor, dass der Arzt eine sofort zu begleichende Privatrechnung ausstellt. Sei es, dass er die entsprechenden EU Verträge nicht kennt. Sei es, dass er den Schriftkram vermeiden will. So oder so: Diese Rechnungen werden später von der eigenen Krankenkasse nur teilweise erstattet.
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie rechtzeitig vor Reiseantritt den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung prüfen.
Die privaten Krankenkassen arbeiten nicht mit der Europäischen Krankenversicherungskarte. Ihr Tarif regelt die Ihnen zustehenden Leistungen im Ausland individuell. Kleinere Rechnungen akzeptiert der Versicherer auch aus dem Ausland. Vor teuren/ schwierigen Behandlungen informieren Sie sich bitte über die Notruf-Nummer Ihrer Kasse.
Selbst die AOK rät: "Unbedingt empfehlenswert: Zusätzliche private Reisekrankenversicherung. So ist zum Beispiel der Krankenrücktransport in die Heimat generell nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert." (aok.de) Entsprechende Angebote bieten private Versicherer und auch viele gesetzliche Kassen vermitteln mittlerweile die (private) Reisekrankenversicherung an ihre Kunden. Vorteil für gesetzlich Versicherte: sie haben dann auch für den privaten Auslandsschutz den gewohnten Ansprechpartner.
Doch wer das nicht will: jeder kann die Reisekrankenversicherung auch direkt abschließen.
Die häufigsten Fälle im Überblick und wo möglich, geben wir eine Empfehlung:
weitere Informationen: Versicherung im Ausland