Die private Rente in der Altersvorsorge

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Ein Überblick zu einer jungen Form derAltersvorsorge.

Für wen ist die Rürup-Rente?

Gedacht ist sie vor allem für Selbstständige mit hoher Steuerlast. Sie haben bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Denn sie können weder die Riester-Rente noch eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. Beiträge in eine Erlebensversicherung oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005 keine Sonderausgaben mehr, wenn nicht vor diesem Datum schon eingezahlt wurde.

Auch Angestellten, Rentnern und Beamten nutzt die  Rürup-Rente. Der neu geschaffene Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000,- EUR pro Jahr und Person gilt auch für sie.

Die Basisrente wurde im Jahr 2005 eingeführt. Seit 2009 sind 68 Prozent aller Rürupverträge steuerlich abzugsfähig; der prozentuale Anteil steigt jährlich um 2 Prozent an. Mit Stand von 2008 ergab das:

  • bis 13.200 € können Singles von der Steuer absetzen
  • bis 26.400 € können Ehepaare von der Steuer absetzen.

Die Basisrente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Sie ist eine private, staatlich geförderte, kapitalgedeckte Rente. Nach der Ansparphase wird eine lebenslange Rente (Leibrente) ausgezahlt.

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Einschränkungen

  • Eine Basisrente (Rürup Rente) wird nie in einem Betrag ausgezahlt.
  • Sie kann weder vererbt noch verschenkt werden.
  • Die Basisrente richtet sich vor allem an Personen, die die Riester-Rente nicht nutzen können. So z.B. Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht.

Vorteile der privaten Basis-Rente

  • Die Beiträge sind steuerlich absetzbar.
  • Die Rentenansprüche werden nicht auf Arbeitlosengeld II angerechnet (Regelsatz bleibt unverändert). Und die Altersvosorge bleibt Ihnen somit in vollem Umfang erhalten.
  • Die Basisrente ist eine lebenslange Rente - Sparer haben Rentenanspruch, solange sie leben.
  • Sie als Sparer bestimmen den Beginn der Rentenzahlung selbst. (frühestens ab dem 60. Lebensjahr)
  • Im Todesfall verfällt die Basisrente nicht: Ehepartner bzw. Kinder erhalten dann eine (geringere) lebenslange Rente. Auch als Waisenrente oder Hinterbliebenenrente kann das geregelt werden.