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Über 12 Millionen Riesterverträge wurden bis März 2009 abgeschlossen. Damit hat sich die Riester-Rente als Altersvorsorge etabliert. Grund genug, die Vorteile der Riester-Rente zu betrachten.
Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur 3. Säule der Altersvorsorge. Die staatliche Förderung umfasst Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Die Riester-Rente gehört zur freiwilligen Altersvorsorge und entstand 2001, als das Nettorentenniveau des Eckrentners auf 67 % absank.
Alle zulagenberechtigten Personen können "riestern".

Zahl der Riester Verträge, 2001 bis 1. Quartal 2009
Der Staat gewährt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine Altersvorsorgezulage und ggfs. einen Sonderausgabenabzug (§ 10a, §§ 79 ff EStG) zur Steuerminderung. Das Finanzamt führt dazu eine so genannte Günstigerprüfung von Amts wegen durch. Zu einer Steuererstattung kommt es allerdings nur, wenn die theoretische Steuererstattung die Zulage(n) übersteigt.
Für jede anspruchsberechtigte Person kann die Altersvorsorgezulage beantragt werden. Das muss nicht der Sparer tun, sondern darum kümmert sich der Versicherer bzw. gewählte Anbieter einer Geldanlage.
Riester ist keine staatliche Rente - sondern eine Förderung der Altersvorsorge, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllt. Riester Rente unterliegt damit nicht der Entwicklung der "normalen" staatlichen Altersrente, über deren Zukunft wir uns so oft Gedanken machen. Das Rentenniveau in 25 Jahren hat auf die Altersrente mit Riester keinen Einfluss. Der Staat zahlt unter bestimmten Auflagen zu, doch er verwaltet nicht das angesparte Vermögen. Die verschiedenen Anbieter von Altersvorsorge haben Tarife entwickelt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu zählen: